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   OLG Hamm, 06.12.2004 - 3 U 183/04   

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https://dejure.org/2004,5560
OLG Hamm, 06.12.2004 - 3 U 183/04 (https://dejure.org/2004,5560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2004 - 3 U 183/04 (https://dejure.org/2004,5560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2004 - 3 U 183/04 (https://dejure.org/2004,5560)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit des Widerrufs eines Vergleichs durch Einwurf eines Schriftsatzes in Nachbriefkasten der Justizbehörden; Verfügungsgewalt des Gerichts ist ausreichend; Formulierung "Widerruf . zur Gerichtsakte" und Einflußbereich der Parteien auf justizinterne Vorgänge; ...

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Nochmals: Vergleichswiderruf "zur Gerichtsakte"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einhaltung der Frist zum Widerruf eines Vergleichs

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Nochmals: Vergleichswiderruf "zur Gerichtsakte"

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Nochmals: Vergleichswiderruf "zur Gerichtsakte"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1071
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 3 U 183/04
    Eine Frist für den Eingang eines Widerrufsschriftsatzes bei Gericht wird auch dann gewahrt, wenn der Schriftsatz vor Fristablauf in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, auch wenn im Vergleich "Anzeige zu den Gerichtsakten" oder "Einreichung zur Geschäftsstelle" vereinbart ist (BVerfG, Beschluss vom 3.10.1979, 1 BvR 726/78, BVerfGE 52, 203 ff = NJW 1980, 580; Münzberg, in: Stein/ Jonas, ZPO, 22. Aufl., 2002, § 794 Rn. 87).

    Das hat allein justizinterne Gründe (vgl. BVerfGE 52, 203, 212).

    Insbesondere kommt es für die Frage der Rechtzeitigkeit auf die Mitwirkung von Justizbediensteten nicht an (BVerfGE 52, 203, 212; BVerfG, NJW 1986, 244; BGH, NJW-RR 1989, 1214, 1215).

    Die Widerrufsfrist endet am Tag des Fristablaufs um 24.00 Uhr (vgl. nur BVerfGE 52, 203, 211).

    Gerade in Fristfragen muss aber klar erkennbar sein, was der Bürger zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfGE 52, 203, 212).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 3 U 183/04
    Insbesondere kommt es für die Frage der Rechtzeitigkeit auf die Mitwirkung von Justizbediensteten nicht an (BVerfGE 52, 203, 212; BVerfG, NJW 1986, 244; BGH, NJW-RR 1989, 1214, 1215).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 18/00

    Würdigung von Sachverständigengutachten im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 3 U 183/04
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers ist zwar eine juristische Wertung, beruht jedoch auf tatsächlichen Anhaltspunkten (BGH, VersR 1996, 148; BGH, NJW 2001, 2791; Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 518; Laufs/ Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl., § 110 Rn. 4; Palandt/ Sprau, BGB, 64. Aufl., § 823 Rn. 162, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 18.09.1996 - VIII ZB 28/96

    Form der Entscheidung über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 3 U 183/04
    Ein Feststellungsurteil, welches die Erledigung des Rechtsstreits durch den Vergleich ausspricht, ist ein die Instanz abschließendes Endurteil (BGH, NJW 1996, 3345; Zöller/ Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 794 Rn. 15a).
  • BGH, 21.06.1989 - VIII ZR 252/88

    Wahrung der Frist für den Widerruf eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 3 U 183/04
    Insbesondere kommt es für die Frage der Rechtzeitigkeit auf die Mitwirkung von Justizbediensteten nicht an (BVerfGE 52, 203, 212; BVerfG, NJW 1986, 244; BGH, NJW-RR 1989, 1214, 1215).
  • BGH, 16.11.1979 - I ZR 3/78

    Anforderung an die Form bei einem Vergleichswiderruf - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 3 U 183/04
    Es liegt im Interesse beider Parteien, den Widerruf nicht Erfordernissen zu unterstellen, auf die die Parteien keinen Einfluss haben (so BGH, NJW 1980, 1752, 1753 mit Anm. Grundmann, JR 1980, 331).
  • LG Hagen, 21.04.2004 - 8 O 232/99

    Vergleichswiderruf "zur Gerichtsakte"

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 3 U 183/04
    Der Beklagte beantragt, das Urteil das Landgerichts Hagen vom 21.4.2004 abzuändern und feststellen, dass der Rechtsstreit vor dem LG Hagen - 8 O 232/99 - durch den Vergleich vom 19.11.2003 nicht beendet (nicht erledigt) ist.
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 13 U 3/08
    Denn die Frist für den Eingang eines Widerrufsschriftsatzes bei Gericht wird auch dann gewahrt, wenn der Schriftsatz vor Fristablauf in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, auch wenn im Vergleich "Anzeige zu den Gerichtsakten" oder - wie hier - "Einreichung zur Geschäftsstelle" vereinbart ist (vgl. OLG Hamm, OLG Report Hamm 2005, 284; BVerfG NJW 1980, 580).
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